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Handwerk Service Industrie
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- Glasreinigung
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Hotel, Pension, Ferienwohnung, Gaststätte, Restaurant, Cafe und Vereine. .
Kundenseiten
| Datum | Kunde | Beschreibung |
|---|---|---|
| März 2004 | Waldmöbel Dresden | Sägewerk für Gewerbe & Privat |
| Feb. 2006 | Modeatelier EMK | Damenmaßschneidermeisterin |
| Okt. 2006 | Arnis Rennstall | sächsisch-bürgerliche Küche, Hausmannskost |
| Juni 2004 | Hotel Waldhaus |
- Patentserver des Bundes: Geistiges Eigentum schützen
In Deutschland werden fast jeden Tag neue Erfindungen gemacht. Doch wie können zum Beispiel Unternehmen ihr geistiges Eigentum schützen? Ein Patentserver des Ministeriums bietet nun mit Informationen, Anwendungen, weiterführenden Links und Ansprechpartnern noch mehr Unterstützung. - Personalakte: Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf fortlaufende Nummerierung der Unterlagen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Paginierung ihrer Personalakte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil (BAG v. 16.10.2007, Az.: 9 AZR 110/07). - Umsatzsteuer: Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 01.08.2007, Az.: XI R 48/05). - Broschüre: Patente und andere Schutzrechte
Eigene Produkte, Erfindungen oder Ideen für Leistungen und Verfahren bedeuten oft einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Diesen können sie durch bestimmte Schutzrechte - zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster oder Marken - sichern. Dadurch erhält das Unternehmen die Möglichkeit, über einen bestimmten Zeitraum allein über die Produkt- oder Verfahrensidee zu verfügen und kann Marktanteile erobern. - Weihnachten: Lichterglanz und Deko dürfen Nachbarn
nicht stören
Für die einen ist die Adventszeit besinnlich und ruhig, andere drücken ihre Vorfreude auf das Weihnachtsfest mit buntem Lichtschmuck an Fenstern und Hausfassaden aus. Beim Dekorieren sollte jedoch immer Rücksicht auf Nachbarn und Passanten genommen werden, rät der Immobilienverband Deutschland (IVD). Der Lichtschmuck dürfe niemanden gefährden und auch nicht als störend empfunden werden. - Jahresabschlüsse: Bis 31. Dezember 2007 elektronisch offenlegen
Seit Anfang dieses Jahres ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Seitdem müssen unter anderem Jahresabschlüsse elektronisch übermittelt und veröffentlicht werden. - Arbeitsrecht: Einseitiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage unwirksam
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschied, ist eine ungemessene Benachteiligung regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Arbeitgeberkündigung ein Formular unterschreibt, mit dem er auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet, und ihm vom Arbeitgeber dafür keine Gegenleistung zugesichert wird. - Mangel beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges: BGH entscheidet zu Gunsten des Verbrauchers
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird zu Gunsten des Verbrauchers angenommen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen ist (§ 476 BGB). Anders verhält es sich nur, wenn die Art der Sache oder des Mangels sich nicht mit dieser Vermutung vereinbaren lässt. - Gesetzliche Unfallversicherung: Rückerstattung von Vorschüssen
Vorschussleistungen eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung müssen zurückgezahlt werden, wenn sich herausstellt, dass kein Anspruch auf Geldleistungen besteht. Das entschied das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil (BSG v. 26.06.2007, Az.: B 2 U 5/06 R). - Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen: Im Einzelfall kein Wettbewerbsverstoß
Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und in geschäftlichen E-Mails können im Einzelfall nicht abgemahnt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Urteil (OLG Brandenburg v. 10.07.2007, Az.: 6 U 12/07). Doch Vorsicht, denn trotz dieses Urteils sind fehlende Pflichtangaben grundsätzlich sehr wohl abmahnfähig. - Mittelstand: Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das "Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen. Das Gesetz, das nun im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten. - Enttäuschte wirtschaftliche Erwartung: Keine Rückabwicklung des Kaufvertrags
Ein Käufer hat nur dann Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags, wenn der Verkäufer vorvertragliche Pflichten oder solche aus einem Beratungsvertrag verletzt hat oder die Sache mangelhaft ist. Entsprechen hingegen nur die wirtschaftlichen Folgen des Kaufs nicht den Erwartungen des Kunden, hat der Käufer laut Bundesgerichtshof allein deswegen noch keinen Anspruch auf Rückabwicklung. - P-Konten: Pfändungsschutz für Selbstständige
Das Kontoguthaben von Selbstständigen soll in Zukunft vor Pfändung geschützt werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Danach soll ein so genanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingeführt werden. - Bauhandwerk: Telefonwerbung von Auftragsvermittlern im Einzelfall unzulässig
Anrufe eines Auftragsvermittlers bei einem Gewerbetreibenden sind als unzulässige und wettbewerbswidrige Werbung einzustufen, wenn sie nicht dem zumindest mutmaßlichen Willen des angerufenen Handwerkers entsprechen. - Verbraucherschutz für das Handwerk: Ratgeber mit allgemeinen Hinweisen
Verbraucher von Gütern, Produkten und Dienstleistungen sind durch den Verbraucherschutz abgesichert. Handwerksunternehmer sind diesbezüglich von zwei Seiten betroffen: einmal selbst als Verbraucher und als Hersteller oder Anbieter von Gütern, Produkten und Dienstleistungen. Über die verschiedenen Bereiche des Verbraucherschutzes informiert der Ratgeber "Verbraucherschutz kompakt" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. - Betriebsübergang mit Branchenwechsel: Tarifregelungen können weiter gelten
Ist in einem Arbeitsvertrag eine dynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Tarifverträge einer bestimmten Branche in ihrer aktuellen Fassung enthalten, begründet dies die einzelvertragliche Geltung der in Bezug genommenen Tarifnormen. Diese gelten auch bei einem Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel im übergegangenen Arbeitsverhältnis vertraglich - zumindest statisch - weiter. - Weisungsrecht: Chefs können Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht verändern
In erster Linie regelt der Arbeitvertrag, welche Arbeit der Arbeitnehmer leisten muss. Jedenfalls legt er den Rahmen fest, in welchem der Arbeitgeber Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht kraft seines Weisungsrechts festlegen kann. - Bundesverfassunggericht: Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem weitreichenden Urteil zum Schutz von Computernutzern vor staatlichen Eingriffen. Das wurde in Karlsruhe bei der Verhandlung des Gerichts über das seit Ende 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen deutlich. Es ist die einzige bislang in Deutschland geltende Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen. - Arbeitsrecht: Abschlussprüfung nach Ablauf der Ausbildungszeit
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) enden Berufsausbildungsverhältnisse mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Dies ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) auch dann der Fall, wenn die Abschlussprüfung erst später stattfindet. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich in diesem Fall nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. - Gewerbeverbote: Keine Umgehung durch Gründung einer englischen Limited
Die Problematik, dass in Deutschland tätige englische Private Limited Companies in einem Raum agieren, in dem vieles rechtlich noch nicht geklärt ist, war bereits seit längerem erkannt. Wie die Rechtsprechung mit diesem Sachverhalt umgehen würde, war bislang offen. Mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2007 hat sich nun der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) eindeutig geäußert.